St. Alban-Vorstadt 12
4052 Basel
Wie verbindlich ist der in der Ausschreibung erwähnte Projektstart? Die Frist zwischen Projektbewilligung und Projektstart ist relativ kurzfristig, falls eine zusätzliche Mitarbeiterin für das Projekt eingestellt werden müsste. Gibt es da kleine Spielräume oder muss im Vorfeld ein Vorgehen überlegt werden für eine Stellenbesetzung im Fall der Bewilligung?
Die Zeit für organisatorische Vorbereitungen der Studie kann in der Planung mitberücksichtigt und aufgezeigt werden. Wann und wie intensiv gestartet wird, bleibt den Forschenden überlassen. Wichtig für das Projekt sind verbindliche Aussagen zur Zwischenberichterstattung und zum Abschluss der Studie.
Müssen wir im Budget alle Kosten für die Organisation und Durchführung (inkl. Catering und ggf. Raumkosten) der verschiedenen vorgehsehen Projektveranstaltungen berücksichtigen oder werden die Veranstaltungen durch die Stiftung organisiert?
Die Veranstaltungen werden durch die Stiftung organisiert (Catering, Raum, Übersetzungsdienste usw.). Sie sind aufgefordert, interessante Vorschläge für die Präsentation zu machen. Personal- und Sachaufwände, die für diese Präsentationen anfallen, können in der Studienofferte berücksichtigt werden. Selbstverständlich gehen wir davon aus, dass diese Aufwände verhältnismässig sind.
Kann der Schlussbericht auch zweisprachig verfasst sein – im Sinne von: deutscher Text zu deutschsprachigen Kantonen, französischer Text zu Kantonen aus der Romandie/Tessin mit jeweils kurzen Zusammenfassungen der Ergebnisse der anderen Region?
Ja, das ist möglich. Der innere Zusammenhang zwischen den französisch- und deutschsprachigen Teilen sollte jedoch gegeben sein. Das bedeutet: Es sollen nicht zwei unabhängig voneinander verschiedene Studienberichte resultieren.
Müssen Kosten für Open Access Publikationen eingeplant werden?
Diese Kosten sind Sache des offerierenden Instituts.
Welcher Detaillierungsgrad wird beim Budget erwartet?
Wir erwarten einen mittleren Detaillierungsgrad.
Muss für das Forschungsprojekt Mehrwertsteuer bezahlt und zu den Kosten in der Offerte zugeschlagen werden?
Nein, das haben wir in den Ausschreibungen missverständlich formuliert. Die Mehrwertsteuer entfällt, da sich alle Leistungen in der Offerte auf das Forschungsprojekt beziehen und die Ergebnisse des Forschungsprojekts öffentlich zugänglich gemacht werden (z.B. im Rahmen von Tagungen oder Berichten/Publikationen und/oder auf der Webseite). Beide Bedingungen sind erfüllt.
Der Umfang der Offerte ist mit max. 8 Seiten relativ knapp bemessen. Dürfen Angaben zu den Forschenden, ihren Forschungsprojekten und Publikationen im Anhang detailliert aufgeführt werden?
Selbstverständlich können Sie einen Anhang erstellen mit Informationen, die aus Ihrer Sicht zum besseren Verständnis der Offerte beitragen.
Können Forschungspartnerschaften mit Instituten und Forschenden gebildet werden, die nicht direkt für eine Offerte angefragt wurden?
Ja. Von Vorteil ist es, dass die Partnerinnen und Partner entsprechende Vorerfahrungen nachweisen können und sprachregionsübergreifende Kooperationen gebildet werden.
Ist eine Co-Finanzierung durch die Hochschule gefordert?
Nein. Wenn vorhandene Ressourcen in das Projekt eingebracht werden können, so zeigen Sie dies auf.
Welche Leistungen werden in Bezug auf die Vermittlung der Forschungsergebnisse erwartet?
Wir erwarten nicht, dass die Hochschulen Veranstaltungen organisieren oder Netzwerke bilden. Wir freuen uns aber über inspirierende Vorschläge für die Form der Vermittlung an den Veranstaltungen, die von uns organisiert werden.
Handelt es sich bei den halbtägigen Veranstaltungen im Jahr 2022 um je eine Veranstaltung pro Zielpublikum?
Ja
Gibt es eine Erwartung betreffend die Seitenzahl des Schlussberichts?
Wir haben dafür keine Vorgabe festgelegt. Wir erwarten, dass die Seitenzahl für die jeweilige Studie adäquat ist.
Wird erwartet, dass sich die Hochschulen, welche die drei Studien leiten, untereinander koordinieren und Synergien nutzen oder erfolgt die Koordination durch die Projektleitung?
Es ist von Vorteil, wenn Sie auf diese Thematik hinweisen und entsprechende Vorschläge unterbreiten.
Falls die Kosten für Publikationen von der Hochschule nicht gedeckt werden können, dürfen diese im Budget aufgeführt werden?
Mit der entsprechenden Begründung können diese Kosten im Budget aufgenommen werden. Wir werden das Budget als Ganzes beurteilen.
Wie ist das Verhältnis zwischen den verschiedenen Projekten: Es gibt Überschneidungen zwischen dem Projekt «Strukturen» und dem Projekt «Begleitung». Wie detailliert sollen z.B. die Analysen zu den kantonalen Strukturen im Projekt «Begleitung» sein?
Im Forschungsprojekt «Gute Begleitung von Pflegeverhältnissen» stehen die operativen Aspekte der Begleitung der Pflegeverhältnisse im Fokus. Strukturelle Gegebenheiten, die einen Einfluss auf die Qualität der Begleitung der Pflegeverhältnisse haben, können Teil der Resultate sein.
Welcher Stellenwert kommt dem kantonalen Vergleich im Projekt «Begleitung» zu? Ist gedacht, dass der Vergleich auf der Basis von qualitativen Daten gemacht wird, wie aus den methodischen Vorüberlegungen im Call hervorgeht oder soll der Strukturvergleich so detailliert sein, dass zusätzlich ein quantitativen Vorgehen obligatorisch wird?
Es wäre ein geeignetes Vorgehen vorzuschlagen, die zentralen Unterschiede zwischen Regionen und/oder Kantonen in Bezug auf die Rahmenbedingungen zur Begleitung von Pflegeverhältnissen zu unterscheiden und auf dieser Basis ein Forschungsdesign zu entwickeln. Eine quantitative Analyse ist nicht verlangt, sondern ein Vergleich auf Basis von qualitativen Daten.
Geht es bei der Fragestellung 2 darum, diese für die ausgewählten Kantone zu beantworten oder ist der Anspruch, die Frage für alle Kantone zu beantworten?
Es geht darum, diese Frage für die ausgewählten Kantone zu beantworten.
Gemäss dem Bericht der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Gewalt und Vernachlässigung in der Familie: notwendige Massnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und der staatlichen Sanktionierung) lässt sich die Kinder- und Jugendhilfe in folgende drei Bereiche gliedern (S.68): (1) Angebote zur allgemeinen Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien (2) Beratung und Unterstützung zur Bewältigung allgemeiner Herausforderungen und schwieriger Lebenslagen (3) Ergänzende Hilfen zur Erziehung und zur Bewältigung schwieriger Lebenslagen. Ist mit der Fragestellung 2 der dritte Bereich «Ergänzende Hilfen zur Erziehung» gemeint?
Nein, es ist die Einbettung in das Gesamtangebot der Kinder- und Jugendhilfe gemeint.
Wie hoch ist das Kostendach für die Studie «Vergleich von kantonalen Strukturen»? Die Angaben auf der Webseite und in der Ausschreibung sind widersprüchlich.
Bitte entschuldigen Sie diesen Fehler, den wir unterdessen korrigiert haben. Es gilt das Kostendach von CHF 400’000.